ist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann der Versicherer “qualifiziert” mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei muss er auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt.