Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang). Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden). Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig.