werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens- ,privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungs-aufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.