liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.
liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.