bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilsversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.