deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.