Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.