Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.