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Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherer im Schadenfall kommen. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz).Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.