ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.