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Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. – nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.