Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).