Versicherungslexikon
Abkürzungen und Definitionen von A - Z
Abfindungserklärung
Zur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art “Entschädigungsquittung” – durch deren Unterfertigung verzichtet der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und erklärt damit, hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu sein. Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondere Vorsicht geboten – der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten keinen Rechtsanspruch!
Ablauf
Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines KFZ), Besitzwechsel oder Kündigung im Schadensfall.
Ablebensversicherung (Risikoversicherung)
sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird (keine Kapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen werden hauptsächlich als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.
Abtretung/Zession
Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).
Abwendungs- und Minderungspflicht
Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen – sofern es die Umstände gestatten, sind diese Weisungen einzuholen (siehe auch OBLIEGENHEITEN).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler (AGBÖVM)
Das Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.
Allmählichkeit
sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.
Allrisk
Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassender Schutz gegen plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Anfechtung
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall.
Antrag
ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte man diesen vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen – denn bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer – trotz Prämienzahlung – leistungsfrei sein!
Antragsbindefrist
Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. – nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.
Anwartschaft
ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.
Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherer im Schadenfall kommen. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz).Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.
Assekuranz
Traditioneller Begriff für Versicherung
Asset Allocation
Fachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen – weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios bestimmt und optimiert werden.
Assistance-Leistungen
Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar helfen (z.B. medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw.). Assistanceleistungen können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegen Prämie abgeschlossen werden.
Aufschubdauer
ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung.
Bauherrenhaftpflicht
Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Baukostenindex
wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt und errechnet sich aus Baustoffen und Bauleistung inkl. MWSt. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eine Unterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.
Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung)
ist die “Kaskoversicherung” für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
Beraubung
ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert.
Bereicherungsverbot
gilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert, dass der Versicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden. Eine Überversicherung (= die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) ist daher nicht sinnvoll.
Bergungskosten
Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff “Unfallkosten”.
Bernoulli-Verteilung Gesetz der großen Zahlen
besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl von erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet.
Berunfsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.
Best Advice Bester Ratschlag
Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.
Betriebliche Altersvorsorge
Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen wird die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung.
Betriebsunterbrechnungsversicherung
deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.
Bezugsrecht
ist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.
Bildungswerk der Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV)
1990 wurde für den Lehrberuf “Versicherungskaufmann/-kauffrau” das BÖV für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben.
Billingsklausel
Gemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages. Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten.
Bonus-Malus-System
die Prämienbemessung in der KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. – 30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 – bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.
Bonusrente
die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil.
Bruchteilversicherung
bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilsversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.
Bündelversicherung
liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.
Cost-Average-Effect (Durchschnittskostenmethode)
Begriff aus dem Investmentfondsgeschäft – bei regelmäßigen gleichbleibenden Sparbeträgen profitiert der Anlegen von schwankenden Kursen an den Börsen: Bei niedrigen Kursen erhält der Anleger mehr Anteile um sein Geld als bei hohen Kursen. Langfristig lässt sich damit ein günstigerer Einstiegspreis erzielen als wenn immer die gleiche Anteilsmenge gekauft wird.
Courtage
nennt man die Vermittlungsgebühr, die an den Makler bei Vermittlung eines Geschäftes abgeführt wird.
D&O-Versicherung
(amerik. “Directors and Officers Liability Insurance”) ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
Dauerrabatt
Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.
Deckungsbeitrag
ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.
Deckungskapital
nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.
Deckungsstock
werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens- ,privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungs-aufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.
Deckungssumme
ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.
Deckungszusage
auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der KFZ-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.
Deferred Compensation
engl. “aufgeschobene Vergütung”: Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,– im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.
Dekontamination
Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durch Löschwasser). Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.
EDV/Elektonik- bzw. Elektrogeräteversicherung
bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust aufgrund eines versicherten Schadens.
Eigenheimversicherung
bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.
Einbruchdiebstahl
liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
Einlösungsfrist
nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.
Einmalerlag
Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen ist.
Eintrittsalter
ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.
Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung
Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc) Brand, Explosion Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherern mitversichert werden.
Elementarschädenversicherung
ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Endalter
Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.
Ende der Versicherung
Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.
Entschädigung
ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme – denn es gilt jedenfalls das –> Bereicherungsverbot
Erbschaftssteuerversicherung
Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.
Erlebensversicherung
nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
Ersatzwert
wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.
Erstprämie
ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei –> Einlösungsfrist.
Erstrisikoversicherung
bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige –> Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig angewandt bei den “Nebenkosten”, wie z.B. Aufräumungskosten, bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
Erwerbsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer –> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.
Europäischer Unfallbericht
Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht sollte daher – vor allem bei Reisen ins Ausland – stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.
Excedent
Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.
Excedentenversicherung
Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Architekten) – sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme.
Extended Coverage
bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, Innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.
Fahrerfluchtfonds
wurde vom Versicherungsverband eingerichtet. Verkehrsopfer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht (z.B. bei Fahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug…)
Fahrradversicherung
In der Regel sind Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherung mitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (z.B. Versicherungspaket für Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Haftpflicht) abgeschlossen werden.
Fahrzeugrechtsschutz
umfasst die Bereiche: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz. Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen wie Reparatur, Kauf, Leasing) sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten (für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständigen, Zeugen, und jene, die dem Prozessgegner zugesprochen werden) und den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.
Fälligkeit der Leistung
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang). Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden). Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig.
Fälligkeit der Prämie
Die Fälligkeit (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.
Feuermauer
Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.
Feuerschutzsteuer
ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände; sie beträgt derzeit 8%. 4% davon sind vom Versicherungsnehmer zu tragen – daher beträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15%. (11% Versicherungssteuer, 4% Feuerschutzsteuer). Der Erlös wird auf die Länder zum Erhalt der Feuerwehren aufgeteilt.
Feuerversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich für Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Wertpapierbörsen und börsenotierte Gesellschaften. Die Aufgaben der FMA sind insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen, der Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes.
Flottenrabatt
es handelt sich um einen speziellen Nachlass bei KFZ-Versicherungen, der gewährt wird, wenn bei einem Versicherer eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers (meist Unternehmen) versichert wird. Der gesamte Fuhrpark wird in einer Polizze mit einer Prämienabrechnung erfasst, der einmal im Jahr aktualisiert wird – bei manchen Versicherern entfällt auch das Bonus/Malussystem.
Folgeprämie
ist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann der Versicherer “qualifiziert” mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei muss er auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt.
Folgeschaden
ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht (Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
eine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und der Versicherungssumme zu wählen und während der Laufzeit zu variieren. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlte Kapital (abzgl. Kosten) garantiert wird.
Fondsorientierte Lebensversicherung
eine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträgnisse durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärkten bietet.
Franchise
bedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, der im Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Bei der Integral Franchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.
Freiwillige Zukunftssicherung
Gemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu € 300 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für den Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei.
Freizeitunfallversicherung
ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt. Da jedoch Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nicht ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung (24 Stunden – Deckung).
Freizügigkeit
Werden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammengefasst, so kann die Klausel “Freizügige Deckung” vereinbart werden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt.
Fremdversicherung
Versicherung auf eine andere Person (z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung). die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.B. die der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) Die Versicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist. Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten nur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung).
Führerscheinrechtsschutz
ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- und Verständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch)
Fuhrparkklausel
Begriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird der aktuelle Stand der Fahrzeuge gemeldet und die Prämie neu berechnet.
Garantieverzinsung
Ab 1.4.2011 beträgt die durch die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde festgelegte Garantieverzinsung auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen 2% p.a. Dieser Wert wird auch als “Rechnungszins” bezeichnet und gilt für die gesamte Versicherungsdauer. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge werden in Form von (jährlichen) Gewinnbeteiligungen den Verträgen gutgeschrieben – diese können jedoch nicht garantiert werden und hängen von der Marktentwicklung ab.
Gebäudeversicherung
ist die Versicherung einer Immobilie – meist werden mehrere Risiken (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht) in einer Gebäudebündelversicherung abgedeckt.
Gefährdungshaftung
Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers (im Unterschied zur Verschuldenshaftung). Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z.B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-, Luftverkehrs-, Atomhaftpflicht, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Forstgesetz) In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurde damit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung im Kraftfahrzeugbereich bedeutet, dass schon allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halter verpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.
Gefahrenerhöhung
ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände, die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden. Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.B. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Ferienwohnung) ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann den Vertrag binnen einem Monat fristlos kündigen.
Gefahrenklasse
Bei manchen Versicherungssparten (z.B. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw. beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach “Gefahrenklassen”). Betriebe bzw. Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit erhalten geringere Prämien als solche mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.
Gehaltsumwandlung
ist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf €300,– Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension.
Geltungsbereich
In Versicherungsverträgen werden jeweils der räumliche und der zeitliche Geltungsbereich dokumentiert. Der räumliche Geltungsbereich gibt an, wo der Versicherungsschutz gültig ist. Lebens- und Unfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geographischem Sinn, den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Der zeitliche Geltungsbereich gibt an, für welchen Zeitraum die Versicherung gilt. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz begrenzt durch die Bestimmungen über die Prämienzahlung und eventuellen Wartezeiten.
Generalpolizze
ist ein Begriff aus der Transportversicherung, bei der der Versicherer auf Einzel- Transportanmeldungen verzichtet und für die laufend zu versichernden Risiken (je nach Versicherungssummen, Warenart, Transportwege und –mittel) im Voraus Deckung gewährt. Zu einem bestimmten Termin muss der Versicherungsnehmer die durchgeführten Transporte gesammelt zwecks nachträglicher Prämienabrechnung melden.
Genesungsgeld
Kann im Rahmen einer privaten Unfallversicherung – und zwar mit dem Baustein Krankenhaustagegeld – abgeschlossen werden. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet der Versicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für die häusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer)
Geschädigter (Dritter)
In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber dem Versicherungs-nehmer den Schaden geltend macht; die Entschädigungsleistung erhält er vom Versicherer. Rechtsanspruch gegen den Versicherer besteht allerdings keiner, außer in der KFZ- Haftpflichtversicherung – hier hat der Geschädigte einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.