In der Rentenversicherung kann man die lebenslange Weiterzahlung einer Witwen/Witwerrente vereinbaren – sie tritt in Kraft bei Ableben der bezugsberechtigten Person während der Rentenzahlungsdauer.
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In der Rentenversicherung kann man die lebenslange Weiterzahlung einer Witwen/Witwerrente vereinbaren – sie tritt in Kraft bei Ableben der bezugsberechtigten Person während der Rentenzahlungsdauer.