Innerhalb von 14 Tagen kann der Antragsteller seinen Versicherungsantrag widerrufen, wenn er darüber informiert wurde und er dies unterfertigt hat. Hat er diese Information nicht erhalten, so erlischt das Widerrufsrecht 1 Monat nach Zahlung der Erstprämie. Kein Widerrufsrecht besteht bei kurzfristigen Verträgen (Laufzeit unter 1 Jahr), Lebensversicherungen (hier besteht ein Rückrittsrecht) und Anträge für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit.