ist ein spezielles Dokument als Nachweis über den (gesetzlich vorgeschriebenen) Haftpflichtversicherungsvertrag. Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen beginnt die vorläufige Deckung über die Mindesthaftpflichtversicherung mit Hinterlegung der VB bei der Zulassungsstelle – spätestens aber mit dem auf der VB angegebenen Deckungsbeginn. Bei Beendigung der Leistungspflicht ist der Versicherer verpflichtet, die Verkehrsbehörde mittels einer “roten VB” zu verständigen – damit wird die Zulassung des betreffenden KFZ bescheidmäßig aufgehoben. Versicherungsbestätigungen dienen auch zum Nachweis von gesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Haftpflichtdeckungen bei Behörden, wie etwa von Versicherungsmaklern, Wirtschaftstreuhändern, Mediatoren, Sachverständigen etc.