Gewähren als Vertragspartner des Versicherungsnehmers im Versicherungsvertrag den Versicherungsschutz für ein bestimmtes Risiko und übernehmen im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung. Inländische Versicherer dürfen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz nur in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit betrieben werden.