bedeutet, dass zwei Personen in einem Lebensversicherungsvertrag versichert sind. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn eine der beiden Personen stirbt oder beim gleichzeitigen Tod beider Personen. Die Prämie ist günstiger als bei Einzelverträgen, da die Leistung nur einmal erbracht wird. Diese Vorsorge dient meist der Ablebensvorsorge von Ehepartnern, Teilhabern oder Gesellschaftern von Unternehmen oder der Absicherung von Immobilienfinanzierungen für Familien.