dazu zählen Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, die bis zur vereinbarten Summe nach einem Unfall ersetzt werden (sofern die Sozialversicherung hierfür nicht aufkommt). Heilkosten sind die Aufwendungen, die zur Behebung von Unfallfolgen notwendig sind (Erstanschaffung von Prothesen, Zahnersatz etc.), Bergungskosten fallen an bei Suche, Bergung und Transport des unverletzt, verletzt oder tot geborgenen Versicherten. Rückholkosten werden erbracht, wenn der Verletzte von der Unfallstelle bzw. vom dem Unfallort nächstgelegenem Spital an seinen Wohnort bzw. das seinem Wohnort nächstgelegene Spital transportiert wird. Bei Tod des Versicherten durch einen Unfall werden die Kosten der Überführung bezahlt.