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Versicherungslexikon

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Unanfechtbarkeitsklausel

wird in der Lebensversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers auch bei Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen bleibt. Diese Klausel wird meist bei Verpfändung oder Abtretung von Lebensversicherungen an Banken angewandt.