Begriff in der Boots- und Yachtkaskoversicherung und bei der Versicherung von Kunst- und Sammlerobjekten: als Versicherungswert kann ein bestimmter Betrag (feste Taxe) vereinbart werden. Damit wird der Einwand einer Unterversicherung ausgeschlossen und im Totalschaden der vereinbarte und dokumentierte Wert geleistet (es sei denn die Taxe ist erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert).Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung: die Versicherungsleistung wird ohne Nachweis des tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrages (zu einer festen Taxe) pro Ausfallstag erbracht. Taxevereinbarungen sind von den Versicherern summenmäßig limitiert.