- Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren eines Krankenhausaufenthaltes durch Auszahlung eines vereinbarten Betrages pro Tag des Spitalsaufenthaltes.
- Krankentaggeld: leistet bei Krankheit oder Unfall pro Tag eine im Vertrag vereinbarte Entschädigung für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang von Selbstständigen oder Freiberuflern.