ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglich Kosten (für Vertragserrichtung und –verwaltung, Versicherungssteuer und den Risikokosten bei Er- Ablebenstarifen). Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist –vor allem in den ersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden.