ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen. Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Bei Abschluss kann man ein Umwandlungsrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung vereinbaren.