Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz mit dem Ziel, kalkulierbare Risiken zu ermöglichen und eine vernünftige Prämiengestaltung bieten zu können. Im Allgemeinen sind daher schwer einzuschätzende Risiken, wie etwa Kriegsereignisse, innere Unruhen, schwere Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Lawinen), Radioaktivität ausgeschlossen. Im Besonderen gelten Risikoausschlüsse für das jeweilige Risiko, wie etwa die Ausübung gefährlicher Sportarten in der Unfallversicherung oder Wettfahrten in der KFZ-Versicherung. Individuelle Risikoausschlüsse kann der Versicherer z.B. bei Vorerkrankungen in der Krankenversicherung vereinbaren.