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Versicherungslexikon

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Rentengarantiezeit

stellt einen vereinbarten Zeitraum dar, für den eine Rente ab Beginn der Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung vom Versicherer jedenfalls gezahlt wird – auch wenn die bezugsberechtigte Person bereits vor Ablauf dieser Frist sterben sollte. Beispiel: Es wird eine lebenslange Rente ab dem 65 Lebensjahr mit 10 Jahren Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Bezugsberechtigte mit 70 Jahren, so erhalten die Hinterbliebenen noch 5 Jahre lang die Rentenzahlung.