darunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, die durch die Aufsichtsbehörde festgelegt wird – sie beträgt ab 1.4.2011 2% p.a. Die über den Garantiezinssatz erwirtschafteten Erträge werden in einem hohen Ausmaß in Form der Gewinnbeteiligung (jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.