Bei Mitversicherung des Bausteins “Prämienbefreiung” wird der Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einer mitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind.