Ist das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist die Prämie jährlich im Voraus zu bezahlen, unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlag möglich. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den Versicherer zu übermitteln (“qualifizierte Schickschuld”) – bei Nichtzahlung kann der Versicherer Klage einbringen. Bei Zahlungsverzug droht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall sowie die Auflösung des Vertrages. Die Versicherungsprämie besteht aus mehreren Bestandteilen, wie etwa der Risikoprämie (Anteil für die Deckung von Leistungen im Versicherungsfall), den Verwaltungs- und Organisationskosten sowie der Sparprämie in der Lebensversicherung (für die Absicherung der Erlebensleistung) und der Versicherungssteuer.