ist die Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrages und kann formfrei abgeschlossen werden. Sie muss sämtliche individuellen Vertragsbestimmungen (Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen, versicherte Leistungen, Prämie, Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die Besonderen Versicherungsbedingungen.