Für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann man mit einer Pflegeversicherung vorsorgen – ab einer bestimmten gesetzlichen Pflegestufe (ist abhängig vom Pflegeaufwand) bezahlt der Versicherer eine monatliche Rente. Da die Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind, ist eine kompetente, unabhängige Beratung äußerst wichtig.