Bei Versicherungsverträgen mit bestimmter Laufzeit und vereinbarter Verlängerungsklausel sowie Versicherungen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, kann der Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (1 Monat bei Konsumentenverträgen, 3 Monate bei Nichtkonsumentenverträgen) kündigen (Ablaufkündigung).