Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Liebhaberfahrzeuge (PKW, Kombis oder Motorräder), die gut erhalten sind und ein Mindestalter (20 oder 25 Jahre – je nach Versicherungsgesellschaft) aufweisen müssen und nur gelegentlich benützt werden. Für eine begünstigte Versicherung verlangen die meisten Versicherer ein Sachverständigengutachten über den Zustand des Fahrzeuges.