dabei handelt es sich um Versicherungsverträge, die einen schlechten Schadensverlauf aufweisen, gekündigt werden und von keinem neuen Versicherer angenommen werden. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsverband wenden, wenn er nachweist, dass mindestens drei Versicherer seinen Antrag abgelehnt haben – er wird dann einem Haftpflichtversicherer nach einem Turnusplan zugewiesen (dieser kann bis maximal 50% Tarifzuschlag sowie einen Schadenersatzbeitrag von maximal einer Jahresprämie verlangen).