Bei Sachversicherungen handelt es sich in der Regel um Neuwertversicherungen – der Versicherer entschädigt daher im Schadensfall den Neuwert der versicherten Sachen (bzw. im Falle der Reparatur der beschädigten Sachen die Reparaturkosten). Eine Entwertung aufgrund Alter und Abnützung wird außer Acht gelassen (außer der Zeitwert der versicherten Sache beträgt zum Schadenszeitpunkt bereits weniger als 40 Prozent des Neuwertes). Bei Abschluss einer Versicherung sollte daher die Versicherungssumme stets dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen!