- in der Maschinen- und Elektronikversicherung: bei Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens ersetzt die Mehrkostenversicherung den finanziellen Mehraufwand z.B. durch Anmietung einer Ersatzanlage oder die Anstellung von zusätzlichen Personal oder erhöhte Kosten durch andere Fertigungstechniken.
- in der Reiseversicherung können die Mehrkosten einer notwendigen Rückreise (z.B. wenn die Reise aufgrund von Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden muss) oder durch verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort abgedeckt werden.
- in der Sachversicherung können Mehrkosten mitversichert werden, die nach einem Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschaden durch behördliche Auflagen (verschärfte Brandschutz-, Umweltschutz- oder Bauvorschriften) oder infolge Preissteigerungen oder für bauliche Verbesserungen für den Wiederaufbau aufgewendet werden (müssen). Zusätzlichen Versicherungsschutz kann man auch für die Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem Erdreich nach einem Sachschaden vereinbaren.