Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für einzelne Maschinen (stationäre und/ oder fahrbare), den gesamten Maschinenfuhrpark, maschinelle oder technische Einrichtungen infolge menschlichem Versagen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit) technischem Versagen (unmittelbarer Wirkungen der elektrischen Energie wie etwa Kurzschluss oder Überspannung, aber auch Konstruktions-, Guss-, Material-, Herstellungsfehler, Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen) und von außen einwirkende Einflüsse wie Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub.