In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In der Transportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden. Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert. Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zur Auszahlung des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet.