Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern)