bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt die vereinbarte Leistung (je nach dem -> Invaliditätsgrad), wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird.