drückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts- und Eigenheimversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche bzw. verbauten Fläche und Geschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall.