ist eine besondere Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung bei Heirat, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig wird. Bei Ableben des Versorgers (in der Regel ein Elternteil) entfällt die weitere Beitragszahlung; manche Versicherer zahlen zusätzlich eine Versicherungssumme zur Erstversorgung aus.