Die grüne Versicherungskarte (“Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr”) bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug, dass Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes besteht. Die Karte wird vom Haftpflichtversicherer ausgestellt und enthält alle Angaben über die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung und Adressen von Regulierungsbüros, an die sich der Geschädigte im Gastland um Rat und Hilfe wenden kann. Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU, bzw. des EWR oder nach Zypern genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. In welchen Ländern eine Grüne Karte mitzuführen ist, erfahren Sie unter www.vvo.at