ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände, die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.
Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.B. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Ferienwohnung) ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann den Vertrag binnen einem Monat fristlos kündigen.