- Versicherung auf eine andere Person (z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung).
- die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.B. die der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) Die Versicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist.
- Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten nur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung).