nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.