Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).
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Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).