Zahlweise

Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).

Zahlungsverzug

Zahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach Zugang der Polizze und der Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall sowie die Auflösung des Versicherungsvertrages. Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung (mit Zahlungsfrist von 2 […]