Versicherungsbestätigung (VB)
ist ein spezielles Dokument als Nachweis über den (gesetzlich vorgeschriebenen) Haftpflichtversicherungsvertrag. Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen beginnt die vorläufige Deckung über die Mindesthaftpflichtversicherung mit Hinterlegung der VB bei der Zulassungsstelle – spätestens aber mit dem auf der VB angegebenen Deckungsbeginn. Bei Beendigung der Leistungspflicht ist der Versicherer verpflichtet, die Verkehrsbehörde mittels einer “roten VB” zu verständigen – damit […]
Versicherungsbeginn
Formell ist dies der Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer (also mit Zustellung der Polizze an den Versicherungsnehmer). Materiell beginnt die Versicherung mit Zahlung der Erstprämie – erst dann besteht Versicherungsschutz – frühestens jedoch mit dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt und nach Ablauf eventuell vereinbarter Wartezeiten (technischer Versicherungsbeginn).
Versicherungsbedingungen
sind unabdingbare Bestandteile jedes Versicherungsvertrages und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) (und gegebenenfalls ergänzt durch individuelle Vereinbarungen in den besonderen Bedingungen) sind die Geschäftsbedingungen und Vorschriften für jeden einzelnen Versicherungszweig und –sparte als Ergänzung und Erläuterung des Versicherungsvertragsgesetzes dokumentiert. (wie etwa ABS = […]
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Bundesgesetz aus 1978, das den Betrieb und die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in Österreich regelt und der Finanzmarktaufsicht zur Wahrnehmung zugewiesen ist.
Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB)
ist eine Abteilung der Finanzmarktaufsicht zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer. Vorrangige Aufgaben sind die Prüfung und Überwachung der Finanzgebarung der Versicherungsunternehmen und Pensionskassen, die laufende Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität der Versicherer. Darüber hinaus veröffentlicht die VAB eine jährliche Versicherungsstatistik samt Überblick über die Spartenentwicklung.
Versicherungsagenten
sind selbstständig tätige Versicherungsvermittler, die vertraglich an einen oder mehrere Versicherer gebunden und von diesen ständig betraut sind, Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen. Den Kunden gegenüber besteht Deklarationspflicht sowie die Aufklärungsverpflichtung über die jeweiligen Agenturverhältnisse.
Versicherung für fremde Rechnung
bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag zwar im eigenen Namen allerdings für eine fremde Person abschließt (z.B. KFZ-Kaskoversicherung zugunsten einer Leasinggesellschaft, Insassenunfallversicherung). Der Versicherte kann über seine Rechte nur verfügen, wenn er die Polizze besitzt oder der Versicherungsnehmer zustimmt.
Versichertes Risiko
ist Gegenstand des Versicherungsvertrages als die versicherte Gefahr bzw. das Ereignis, dessen Eintritt zur Versicherungsleistung führt (Feuer, Unfall etc.)
Versichertes Interesse
ist Gegenstand jedes Versicherungsvertrages und gleich zu setzen mit dem Versicherungswert bzw. dem versichertem Risiko. Versicherbar ist jedes in Geld schätzbare Interesse an einer Sache.
Versicherter
meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ident. Eine Versicherung kann aber auch zugunsten einer dritten Person abgeschlossen werden (mit ausdrücklicher Benennung oder auch ohne genannt zu werden). In der Personenversicherung ist der Versicherte jene Person, deren Leben versichert ist und die für den Versicherer das Risiko darstellt. Sie muss am Antrag unterschreiben und kann ihr […]