Transportversicherung

Ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca 2000 vor Christus) Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Transporten, Reisen, Aufenthalten und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind wie etwa Beschädigung oder Zerstörung durch Elementarereignisse, wie Brand, Blitzschlag, Explosion. Erdbeben, Naturkatastrophen sowie Transportmittelunfall. Zusätzlich kann man […]

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten (zuzüglich Restwerte) der versicherten Sache dessen Wiederbeschaffungswert, so spricht man von einem Totalschaden. Bei Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird der Neuwert ersetzt, in der KFZ-Versicherung und Haftpflichtversicherung stets lediglich der Zeitwert.

Todesfall-Versicherung (Risikoversicherung)

bietet eine Absicherung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Leistung fällig. Reine Todesfallversicherungen enthalten keinen Sparanteil, sodass kein Kapital angespart wird; solche Versicherungen dienen der Absicherung von Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.

Tierhalter-Haftpflicht

Als Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Eine passende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrt ungerechtfertige Ansprüche Dritter ab. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Terme Fix-Versicherung

Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. die Auszahlung erfolgt zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin. Bei Ableben der versicherten Person entfällt die Prämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als Aussteuer- oder Ausbildungsvorsorge der Kinder abgeschlossen.

Teilungsabkommen

sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischen KFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – unabhängig von der Verschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt. Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Schadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)

Teilschaden

bedeutet die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache – ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung (Reparaturkosten) und eine allfällige Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

Teilkasko (Elementarkasko)

deckt Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen), Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen und Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind Glasbruch, Kleingläser, Kollision mit Tieren aller Art, Schäden durch Tierbiss (Marderschäden) und Schäden durch Kollision mit unbekannten Fahrzeugen (Parkschäden) und […]

Teilhabersicherung

Ablebensversicherung, die zur finanziellen Absicherung von Personengesellschaften bei Ableben eines Teilhabers dient.

Teilentschädigung

In der Sachversicherung wird bei gänzlicher Zerstörung bzw. Abhandenkommen der versicherten Sache- solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sicher gestellt ist – vorerst eine Teilentschädigung geleistet (wenn Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind). Sobald der Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht ist, wird die Differenz zum Neuwert geleistet.